Reisen mit einem Musikinstrument

Wenn sie auf Reisen sind, finden Sie in den meisten Ländern Werkstätten von EILA -Mitgliedern. Ihr Geigenbauer des Vertrauens nennt Ihnen sicher gerne Kollegen im Ausland, bei denen Sie ebenso gut und fachmänisch beraten werden, wie Sie es zu Hause gewohnt sind.

Folgende Dinge sollten bei Reisen mit Musikinstrumenten immer beachtet werden:

Im Flugzug:
Klären Sie vor Antritt der Reise, welche spezifischen Bestimmungen bei den jeweiligen Fluggesellschaften gelten. Bringen Sie einen schriftlichen Nachweis mit, im Falle, dass das Bodenpersonal nicht ausreichend informiert ist. Musikinstrumente sollten nie im Frachtraum eines Flugzeuges transportiert werden, außer Sie befinden sich in speziellen Transportbehältnissen. Normale Instrumentenetuis, insbesondere Cellokästen, eigenen sich nicht für den Transport im Frachtraum. Neben den extremen klimatischen Bedingungen, ist der robuste Umgang mit dem Gepäck am Flughafen problematisch für die empfindlichen Instrumente und birgt große Risiken. Daraus resultierende Schäden sind normalerweise nicht Bestandteil einer Musikinstrumentenversicherung. Der sicherste Weg ist immer, das Instrument mit in die Kabine zu nehmen. In den Fällen von Geige und Bratsche sollte im Vorfeld mit der Fluglinie unbedingt abgeklärt werden, welche Abmessungen das Handgepäck generell haben darf. Einige Fluggesellschaften erlauben im Falle von Musikinstrumenten, auch Größen, welche über das normale Handgepäck hinaus gehen. Für Celli gilt folgendes: Falls Sie keinen extra stabilen „flight case“ bzw. eine spezielle flugtaugliche Umverpackung für ihr Cello-Etui haben, sollten Sie unbedingt einen extra Sitzplatz buchen.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Antritt der Flugreise ausreichend!

Im Auto:
Auch Reisen mit dem Auto birgt Risiken für das Instrument. So sollte ein Instrument nie alleine in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Neben der Möglichkeit des Diebstahls können auch die extremen Temperaturschwankungen in einem abgestellten Fahrzeug für gehörige Schäden am Instrument, vor allen Dingen am Lack, sorgen. Beide Tatbestände werden in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt.
Während der Fahrt mit dem Auto, sollte das Instrument nicht extremer Sonnenstrahlung ausgesetzt werden. Zudem sollte es nicht im Kofferraum aufbewahrt werden, da es neben den Gefahren eines Auffahrunfalls, möglicherweise auch großen Temperaturschwankungen ausgeliefert ist (Sonne, Kälte, Hitze durch den Auspuff etc.)

Sonstiges:
Instrumente sollten, sobald sie nicht gespielt werden, in einem qualitativ entsprechenden Etui aufbewahrt werden. Dies ist immer der sicherste Ort für das Instrument. Es ist aber darauf zu achten, dass das Etui gut verschlossen ist, da immer wieder Schäden entstehen, indem der unverriegelte Kasten unachtsam aufgenommen wird und das Instrument heraus fällt.

Falls das Instrument auf dem Rücken getragen wird, sollte – im besonderen bei Celli – darauf geachtet werden, dass das Instrument die eigene Körpergröße um einiges überragen kann. Eine Tatsache, die bei Aufenthalt in geschlossenen Räumen (Türen) sowie bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unbedingt beachtet werden muß!
Generell sind regelmäßig die Tragegurte sowie Griffe auf ihren Zustand hin zu überprüfen.