Versicherung

Eine gute Musikinstrumentenversicherung erlaubt Ihnen nicht nur ein beschädigtes Instrument bzw. Bogen bei einem Geigenbaumeister Ihrer Wahl reparieren zu lassen, sondern kommt auch – im Falle eines Falles – für dessen Verlust auf. Zudem gleicht die Versicherung die durch den Schaden eventuell verursachte Wertminderung aus. Vorraussetzung ist eine Wertbescheinigung, welche Sie beim Kauf eines Instrumentes/Bogens bei einem Fachhändler erhalten. Die Bescheinigung sollte allerdings alle 2-3 Jahre aktualisiert werden, da ansonsten der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz erlöschen kann.

Vergewissern Sie sich, dass die Versicherungspolice keinen Ausschluss von Zahlungen bei Verlust des Instrumentes/Bogens beinhaltet. Außerdem sollte die Versicherung Ihnen weder vorschreiben, welchen Reparaturbetrieb Sie aufzusuchen haben, noch Ihnen bei Verlust einen eigenen Ersatz anbieten. Stellen Sie sicher, dass geklärt ist, wann gegebenenfalls kein Versicherungsschutz vorliegt – „Ausschluss von Versicherungsleistung so z.B. bei Diebstahl aus dem Auto, Wetterschäden o.ä. Eine Deckung dieser Leistungen kann individuell vereinbart werden.

Wir empfehlen Ihnen, ihr Instrument bzw. Bogen bei einem Versicherer zu versichern, der auf Musikinstrumente spezialisiert ist. Falls Sie professioneller Musiker sind, können die Prämien u.U. steuerlich berücksichtigt werden. Einige Versicherer haben ein Versicherungsminimum von ca. €10.000,- sodass es sich gegebenenfalls lohnt, mehre Instrumente in einer Police zusammen zu fassen.

Weitere Versicherungen

Instrumente in bereits bestehende Hausratversicherungen einzuschließen, mag zunächst günstig erscheinen, ist aber häufig ungeeignet. Folgende Probleme können auftreten:

  1. Hausratversicherungen beinhalten i.d.R. nicht den professionellen d.h. den gewerblichen Gebrauch der Instrumente
  2. Obwohl der Versicherungswert bei Abschluss der Versicherung bestimmt wird, besteht die Gefahr, dass der Hausratsversicherer bei Beschädigung bzw. Verlust nicht die volle Deckung übernimmt und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt.
  3. Naturgemäß haben allgemeine Hausratsversicherungen wenig Wissen über die spezifischen Eigenheiten von Instrumentenschäden, Wertminderung etc.
  4. Die Abwicklung kann sich langwierig und kompliziert gestalten.
  5. Viele Hausratversicherer versichern keine wertvollen Instrumente.

Wertminderung

Die Kompensation einer eventuellen Wertminderung eines Instrumentes/Bogens im Schadensfall durch die Versicherung kann von sehr großer Bedeutung sein. Gerade bei wertvollen Instrumenten kann eine nicht vorhandene finanzielle Deckung einer Wertminderung verheerend sein. Ein Beispiel: Eine für €200.000,- versicherte Geige erleidet einen erheblichen Schaden. Die Reparaturkosten betragen €30.000,- und die Wertminderung beträgt €90.000,-

Der Versicherer zahlt dem Musiker insgesamt €120.000,- eingedenk der Tatsache, dass die Geige nicht mehr den gleichen Wert hat wie vor Schadenseintritt. Im Falle der Nichtdeckung der Wertminderung, erhielte der Musiker lediglich die Reparaturkosten erstattet.
Noch deutlicher wird die Notwendigkeit der Abdeckung der Wertminderung bei Streichbögen. In diesem Fall gestalten sich Schäden häufig als Totalschaden. So ist z.B. ein Kopfbruch i.d.R. als Totalverlust zu bewerten. Bei wertvollen Bögen ist gegebenenfalls noch ein Restwert für den Frosch anzusetzen. Bei Nichtdeckung würde die Versicherung ausschließlich für eine eventuelle Reparatur aufkommen, auf der keine Garantie bestünde.

Bei Abschluss einer Versicherung, selbst im Falle einer speziellen Musikinstrumenten-versicherung, sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass eine durch Schäden verursachte Wertminderung in der Police eingeschlossen ist. Bitte wenden Sie sich bei Versicherungsfragen an den Geigenbauer Ihres Vertrauens, der Ihnen gerne weiterhilft.